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Beitrag vom 23.07.2015
Endlich: Betreuungsgeld am 21. Juli 2015 vom Bundesverfassungsgerichts gekippt
AVIVA-Redaktion
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Entscheidung. Der djb hatte im Verfahren schriftlich und im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 14. April 2015 Stellung bezogen und ...
... das Betreuungsgeld seit seiner Einführung kritisiert.
Betreuungsgeld verfassungswidrig: Juristinnenbund begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Ramona Pisal, Präsidentin des djb erklärt zur Bedeutung der Entscheidung aus Sicht des djb: "Es ist gleichstellungspolitisch ein Rückschritt, wenn der Staat eine Geldleistung an die Nichtnutzung öffentlicher Kinderbetreuungsinfrastruktur knüpft. Gerade aus Frauensicht ist es die öffentliche Kinderbetreuung, die eine Erwerbstätigkeit oder den Abschluss einer Ausbildung erst ermöglicht."
Mit der Entscheidung sieht sich der djb im Ergebnis bestätigt: Die Juristinnen hatten in der schriftlichen Stellungnahme zum Verfahren und bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 14. April 2015 darauf hingewiesen, dass das Betreuungsgeldgesetz nicht verfassungskonform ist.
Stellungnahmen des djb in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werden traditionell nach der Verkündung der Entscheidung veröffentlicht. Die djb-Stellungnahme vom 28. Februar 2014 zum Urteil ist abrufbar unter: www.djb.de
djb-Pressemitteilung 15-31
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
21. Juli 2015
www.djb.de
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